Taschengeldtabelle: was empfohlen wird — und wie ihr es im Alltag umsetzt

Updated 2026-08-06

Die Taschengeldtabelle ist eine Empfehlung, kein Gesetz. Die verbreitetste Fassung geht auf das Deutsche Jugendinstitut zurück und sieht, inflationsbereinigt für 2024, ungefähr so aus: unter 6 Jahren 0,60 bis 1,20 € pro Woche, mit 7 Jahren 1,80 bis 2,40 €, mit 9 Jahren 2,90 bis 3,50 €. Ab 10 wird auf den Monat umgestellt — 18,60 bis 21,50 € mit 10, 27,30 bis 30,20 € mit 13, 45,30 bis 54,60 € mit 16. Wer weniger gibt, macht nichts falsch: eine gesetzliche Vorgabe gibt es trotz der Tabelle nicht.

Fast jede deutsche Bank und jede Versicherung hat inzwischen eine Taschengeldseite, und fast alle berufen sich auf dieselbe Quelle. Wir also auch: unten steht die ganze Tabelle mit Alter für Alter. Danach kommt der Teil, den die Bankseiten überspringen — wie ihr es Woche für Woche durchhaltet, ohne Konto, ohne Karte und ohne dass es jeden Freitag neu verhandelt wird.

Und eine Sache, die in den DJI-Empfehlungen steht und in kaum einer Zusammenfassung landet: „Taschengeld ist kein Erziehungsmittel!“ Es soll weder gekürzt werden, wenn etwas schiefläuft, noch erhöht, wenn etwas gut lief. Das klingt streng — und wirft sofort die Frage auf, was mit dem Kind ist, das mehr verdienen möchte. Auch darauf gibt dieselbe Quelle eine Antwort, weiter unten.

Bis 9 Jahre: Taschengeld pro Woche

Beträge nach den Taschengeld-Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (zuletzt veröffentlicht 2020), vom Kreisjugendamt Ebersberg seit 2021 inflationsbereinigt und auf 10 Cent aufgerundet (Stand 2024). Das Jugendamt nennt sie ausdrücklich „Orientierungswerte“, die an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie und den Reifestand des Kindes angepasst werden sollten.
AlterPro WocheWas sich in diesem Alter ändert
Unter 6 Jahren0,60 – 1,20 €Münzen werden unterscheidbar. Mehr als ein Ritual ist es noch nicht — und das ist in Ordnung.
6 Jahre1,20 – 1,80 €Der klassische Startpunkt, meist mit der Einschulung.
7 Jahre1,80 – 2,40 €Ab sieben darf ein Kind laut § 110 BGB überlassenes Geld selbst ausgeben — der sogenannte Taschengeldparagraf.
8 Jahre2,40 – 2,90 €Preise bekommen Bedeutung: das hier sind zwei Wochen, das da vier.
9 Jahre2,90 – 3,50 €Ein Sparziel über drei, vier Wochen ist machbar, ohne endlos zu wirken.

Ab 10 Jahren: Taschengeld pro Monat

Gleiche Quelle, gleiche Berechnung. Ab 16 gelten die Werte für Jugendliche, die wirtschaftlich von den Eltern abhängig sind, also für Schülerinnen und Schüler.
AlterPro MonatWas sich in diesem Alter ändert
10 Jahre18,60 – 21,50 €Der Wechsel von Woche auf Monat. Ausgegeben wird jetzt öfter außerhalb eures Blickfelds.
11 Jahre21,50 – 24,40 €Die Clique redet mit, wenn es darum geht, was gekauft wird.
12 Jahre24,40 – 27,30 €Ab hier ist laut DJI ein Jugendgirokonto ohne Überziehung denkbar — nötig ist es nicht.
13 Jahre27,30 – 30,20 €Geld geht fürs Verabreden drauf: unterwegs, Kiosk, Kantine.
14 Jahre30,20 – 36,00 €Das erste echte Budgetproblem: leer ist leer, und der Monat ist halb.
15 Jahre36,00 – 45,30 €Ein Nebenjob kommt in Sicht. Taschengeld wird zum Sockel, nicht zum ganzen Einkommen.
16 Jahre45,30 – 54,60 €Feste Posten tauchen auf: Abo, Fahrkarte, Weggehen.
17 Jahre54,60 – 73,20 €Immer öfter ein Gespräch über Kosten statt über einen Betrag.
Ab 18 Jahren73,20 – 91,70 €Auf dem Weg zum vollständigen Selbstregeln, mit euch als Auffangnetz.

Empfehlung, nicht Vorschrift

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Taschengeld zu zahlen. Ob und wie viel ihr gebt, ist eure Entscheidung — die Tabelle ändert daran nichts. Was das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, ist etwas anderes: § 110 BGB („Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“) sagt, dass ein Kauf, den ein beschränkt geschäftsfähiges Kind mit Geld bezahlt, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde, von Anfang an wirksam ist. Deshalb kann ein Achtjähriger im Laden etwas von seinem Taschengeld kaufen, ohne dass ihr unterschreiben müsst. Über die Höhe steht dort kein Wort.

Die Zahlen unterscheiden sich außerdem je nachdem, wer sie veröffentlicht. Die DKB etwa fasst die DJI-Empfehlung in Zweijahresschritten zusammen und landet bei 15 bis 25 € pro Monat für Zehn- bis Elfjährige und 40 bis 60 € für Sechzehn- bis Siebzehnjährige. Das ist derselbe Korridor, anders gerundet. Wer sich zwischen zwei Tabellen nicht entscheiden kann, hat damit schon die richtige Erkenntnis: der genaue Betrag ist nicht der Teil, der zählt.

Und weil Preise steigen, die DJI-Zahlen aber aus 2020 stammen: die Spalte oben ist die inflationsbereinigte Fassung eines Jugendamts. Wenn ihr auf glatte 50-Cent-Beträge aufrundet, seid ihr genau da, wo dieselbe Behörde es ausdrücklich freistellt.

Wöchentlich unter 10, monatlich ab 10

Der Bruch in der Tabelle liegt nicht zufällig bei zehn Jahren. Für eine Achtjährige ist ein Monat schlicht zu weit weg, um darüber hinweg zu planen — das Geld löst sich vom Anlass, aus dem es kam. Eine Woche ist überschaubar, und Sparen über zwei oder drei Wochen ist eine Übung, die noch ein Ende hat.

Ab etwa zehn lernt ein Monatsbetrag genau das, was ein Wochenbetrag nicht kann: etwas über den Punkt hinaus reichen zu lassen, an dem es noch nach viel aussieht. Der erste leere Monatshalbzeit-Geldbeutel ist keine Panne, sondern der eigentliche Lerninhalt.

Kündigt den Wechsel als Beförderung an, nicht als Sparmaßnahme. Es geht um dasselbe Geld auf einmal, mit der Verwaltung obendrauf.

Der Rhythmus zählt mehr als der Betrag

Das DJI formuliert es unmissverständlich: Wichtiger als die Höhe ist, dass Kinder in regelmäßigen Abständen eine kleine Summe bekommen — unaufgefordert und unabhängig von ihrem Verhalten. Das Kreisjugendamt Ebersberg schreibt denselben Satz noch einmal auf: regelmäßig und zuverlässig, „ohne dass das Kind darum bitten muss“.

Praktisch heißt das: ein Betrag, den ihr jede Woche zahlen könnt, schlägt einen größeren, der kommt, wenn der Monat gut lief. Und: nicht nachverhandeln. Wenn der Betrag jede Woche zur Debatte steht, ist die Lektion, dass Einkommen vom Quengeln abhängt — und ihr habt euch eine wöchentliche Diskussion geschenkt.

Legt den Betrag einmal fest, sagt dazu, wann ihr ihn wieder anschaut (ein Geburtstag ist der naheliegende Moment), und lasst es ansonsten langweilig sein.

Fünf Entscheidungen, die schwerer wiegen als die Höhe

„Taschengeld ist kein Erziehungsmittel“ — und das Kind, das mehr will

Der Satz stammt wörtlich aus der Jugendamt-Fassung der Empfehlungen, und er ist strenger gemeint, als er zunächst klingt: Taschengeld soll bei Verhaltens- oder Leistungsproblemen nicht gekürzt und bei besonders gutem Verhalten nicht erhöht werden. Es ist kein Lohn und kein Hebel. Es ist Übungsgeld.

Damit bleibt eine Frage offen, die jede Bankseite umschifft: Was macht ihr mit dem Kind, das mehr möchte, als die Tabelle hergibt? Auch dazu sagen dieselben DJI-Empfehlungen etwas Konkretes: „Die Mithilfe im Haushalt in einem altersgemäßen Rahmen gehört zu einem funktionierenden Familienleben und wird nicht bezahlt.“ Für besondere Zusatzdienste, die über das normale Maß hinausgehen — umfangreichere Gartenarbeit, Auto putzen —, sei ein kleiner Lohn dagegen vertretbar.

Das ist keine Grauzone, sondern eine saubere Trennung in zwei Töpfe. Der Müll, der Tisch, das eigene Zimmer: gehört dazu, wird nicht bezahlt. Der Keller, das Auto, die Hecke: kann Geld bringen. Und das feste Taschengeld läuft daneben weiter, unberührt von beidem.

Führen ohne Konto und ohne Karte

Für nichts davon braucht ihr ein Konto oder eine Karte. Eine Dose auf dem Schrank tut es. Das Problem an der Dose ist die Buchhaltung: Wer hat schon bekommen, was ist inzwischen ausgegeben, und wie viel fehlt noch zum Sparziel — Fragen, die aus dem Kopf beantwortet werden, meistens falsch und meistens mitten in einer Diskussion.

KlusQuest führt dieses Töpfchen digital. Taschengeld landet im virtuellen Topf, sobald du eine Aufgabe mit einem Tippen bestätigst, dein Kind sieht es auf ein selbst gewähltes Sparziel zulaufen, und es gibt keine Bankverbindung und keine Karte — es geht also unterwegs auch nichts verloren, weil das Geld nirgendwohin geht. Ausgezahlt wird in der Familie, so wie ihr es ohnehin schon macht.

Die Trennung aus dem Abschnitt oben ist dabei eingebaut, statt dass ihr euch entscheiden müsst: Alltägliche Aufgaben bringen Punkte, weil sie einfach dazugehören. Extra-Jobs bringen Taschengeld fürs Sparziel. Gesunde Missionen bringen Bildschirmzeit in Apps, die du auswählst. Und manches bringt ein Versprechen im echten Leben — Kino, Eis, ein Ausflug.

KlusQuest ist eine App für iPhone und iPad, für Familien mit Kindern von 7 bis 18 Jahren, in 16 Sprachen. Kostenlos für ein Kind, mit allem Drum und Dran; KlusQuest Pro fügt mehrere Kinder und Fotobeweis hinzu.

Häufige Fragen

Wie viel Taschengeld bekommt ein 10-Jähriger?

Die inflationsbereinigte DJI-Empfehlung liegt bei 18,60 bis 21,50 € pro Monat; die DKB nennt für Zehn- bis Elfjährige 15 bis 25 €. Wo genau ihr innerhalb dieser Spanne landet, ist weniger wichtig, als dass der Betrag jeden Monat am selben Tag kommt.

Ab welchem Alter gibt man Taschengeld?

Meist ab sechs, oft mit der Einschulung. Vorher ist es eher ein Ritual als eine Übung — es fehlt der Maßstab, an dem ein Kind Beträge abwägen könnte. Die Empfehlungen führen aber auch schon eine Zeile für unter Sechsjährige, mit 0,60 bis 1,20 € pro Woche.

Wöchentlich oder monatlich?

Wöchentlich unter zehn, monatlich ab zehn. Der Grund ist nicht der Betrag, sondern der Planungshorizont: Ein Monat ist für ein achtjähriges Kind zu weit weg, um darüber hinweg einzuteilen. Genau dort setzt auch die Taschengeldtabelle den Schnitt.

Ist die Taschengeldtabelle verpflichtend?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, Taschengeld zu zahlen, und die Tabelle ist eine fachliche Empfehlung — das Jugendamt nennt sie „Orientierungswerte“, die an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie angepasst werden sollen. Weniger zu geben, als dort steht, ist kein Versäumnis.

Soll man Taschengeld für Aufgaben zahlen?

Die DJI-Empfehlungen sind hier ungewöhnlich klar: Altersgemäße Mithilfe im Haushalt gehört zum Familienleben und wird nicht bezahlt; besondere Zusatzdienste, die über das normale Maß hinausgehen, dürfen mit einem kleinen Lohn vergütet werden. Das feste Taschengeld bleibt davon unberührt und ist kein Erziehungsmittel.

Brauche ich ein Konto oder eine Taschengeldkarte?

Nein. Ein virtueller Topf hält fest, was verdient und gespart wurde, ganz ohne Konto, Karte und Überweisung — und genau das macht es für ein siebenjähriges Kind praktikabel. So funktioniert KlusQuest: keine Bankverbindung, und ausgezahlt wird in der Familie. Ab etwa zwölf kann laut DJI zusätzlich ein Jugendgirokonto ohne Überziehung sinnvoll sein.

Was, wenn die Beträge nicht in unser Budget passen?

Dann gebt weniger. Die Empfehlungen sind ausdrücklich an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie anzupassen, und alles, was zur Wirkung von Taschengeld gesagt wird, dreht sich um Regelmäßigkeit, nicht um Höhe. Ein Euro, der immer kommt, ist mehr wert als fünf, die manchmal kommen.

Sources